Hier finden sie aktuelle News und Touristeninformationen für ihren Urlaub in Spanien.
++ Mögliche Strafen an Spaniens Stränden ++
Reisende, die in diesem Sommer die spanischen Strände besuchen, sollten darauf achten, bestimmte Vergehen zu vermeiden, da diese mit erheblichen Geldstrafen belegt werden können:
- Haustiere am Strand: An den meisten Stränden sind Tiere nicht erlaubt (Ausnahme: Blindenhunde). Die Bußgelder können bis zu 3.000 Euro betragen.
- Strandfeste und laute Musik: Für unerlaubte Versammlungen können Strafen von bis zu 22 Euro pro Quadratmeter verhängt werden, für übermäßigen Lärm bis zu 750 Euro.
- Unerlaubter Straßenhandel: Der Verkauf von Waren ohne entsprechende Erlaubnis kann mit bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
- Aufstellen von Zelten oder Unterständen ohne Genehmigung: In einigen Gemeinden, beispielsweise Valencia, liegen die Strafen zwischen 1.501 und 3.000 Euro.
- Nutzung von Seife oder Shampoo an Strandduschen: Ist landesweit verboten und wird mit einer Geldbuße von 750 Euro bestraft.
- Übernachtungen am Strand: Die Bußgelder bewegen sich meist zwischen 40 und 1.500 Euro, besonders streng wird dies in Valencia gehandhabt.
- Reservierung von Strandplätzen mittels Handtüchern oder Sonnenschirmen: In manchen Regionen können zwischen 300 und 750 Euro fällig werden.
- Schwimmen bei roter Flagge: Dies ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch mit Strafen von bis zu 3.000 Euro belegt werden.
- Paddle-Tennis spielen: In Regionen wie Benidorm und San Javier (Murcia) verboten; die Geldstrafen können bis zu 3.000 Euro betragen.
- Rauchen: Viele Strände sind inzwischen rauchfreie Zonen. Das Rauchen in diesen Bereichen kann mit bis zu 450 Euro geahndet werden.
- Alkoholkonsum: Obwohl gelegentlich toleriert, können die Bußgelder für Alkoholkonsum am Strand oder auf der Promenade zwischen 1.501 und 3.000 Euro liegen.
- Müllentsorgung am Strand: Das Zurücklassen von Abfällen wird mit Strafen zwischen 751 und 1.500 Euro belegt.
++ Alkoholverbot in Barcelona und auf den Balearen ++
(Datum: 01.04.2024)
In den letzten Jahren hat die Diskussion über den Alkoholkonsum in Barcelona und auf den Balearen an Intensität gewonnen. Angesichts der steigenden Zahl von alkoholbedingten Zwischenfällen und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben lokale Behörden Maßnahmen ergriffen, um den Konsum einzuschränken.
Ein zentraler Punkt des Verbots ist die Reduzierung von Lärmbelästigung und Vandalismus, insbesondere in touristischen Hotspots. Viele Anwohner klagen über nächtlichen Lärm und unsichere Situationen, die durch exzessiven Alkoholkonsum entstehen. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, wurden striktere Regeln für Bars und Clubs eingeführt, darunter Einschränkungen bei der Öffnungszeit sowie Verkaufsverbot nach bestimmten Uhrzeiten.
Auf den Balearen wurde zusätzlich ein Gesetz verabschiedet, das es verbietet, Alkohol in öffentlichen Räumen zu konsumieren. Dies betrifft seit Mai 2024 alle wichtigen Urlaubsorte sowie Strände, Parks und andere öffentliche Plätze. Die Idee dahinter ist nicht nur die Verbesserung der Lebensqualität für Einheimische, sondern auch eine verantwortungsvolle Gestaltung des Tourismus.
Bei Verstößen gegen diese Verbote drohen Bußgelder in Höhe von 750 bis 1.500 Euro für störendes Verhalten und bis zu 3.000 Euro für die schwerwiegendere Vorfälle.
++ Ibiza begrenzt Anzahl der Autos ++
(Datum: 03.06.2025)
Um den Massentourismus einzudämmen müssen Urlauber die mit dem eigenen PKW nach Ibiza anreisen sich registrieren lassen. Zukünftig ist eine Online-Registrierung erforderlich, die entweder eigenständig oder über die entsprechende Fährgesellschaft erfolgen kann. Für Wohnmobile ist zudem eine bestätigte Reservierung des Stellplatzes notwendig. Wer ohne vorherige Anmeldung auf die Insel reist, muss mit Bußgeldern oder der Rückreise auf eigene Kosten rechnen.
Die Registrierung für die Anreise mit dem Auto nach Ibiza ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Reise reibungslos verläuft. Zunächst sollten Sie sich über die Fährverbindungen informieren, da es keine direkte Straßenverbindung zur Insel gibt. Um Ihr Auto zu registrieren, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: einen gültigen Führerschein, die Fahrzeugpapiere und möglicherweise eine Buchungsbestätigung für die Fähre. Es empfiehlt sich, im Voraus zu buchen, besonders während der Hochsaison, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Infos:
- Zeitraum: 1. Juni bis 30. September
- Begrenzung pro Tag: max. 4.168 Privat-Pkw + 16.000 Mietwagen
- Anmeldung: Pflicht für Privatfahrzeuge per Autofähre
- Wohnmoible: Nur mit Stellplatzreservierung
- Motorräder: ausgenommen